caspar.schmitzmorkramer gmbh BDA
Beurteilungstext der Jury
Die außenliegende Blockstruktur wird im Sinne der Durchlüftung durch vier Fugen in Baukörper geteilt. Als ablesbare städtebauliche Struktur der Außenkanten wiederum verbleiben drei Fugen, da die Fuge an dem Poller Kirchweg mit einer transparenten Pergolen-Konstruktion mit Anbindung an die Laubengänge wieder geschlossen wird. Dieses Vorgehen oberhalb der Tiefgaragenabfahrt erscheint dennoch sinnvoll. Es verbleiben somit der Solitär (Hochhaus), der Riegel entlang der Promenade, sowie ein L-förmiger Baukörper entlang des Poller Kirchwegs und der südlichen grünen Gasse.
Die Proportionen der Gebäuderiegel, sowie der offenen Fugen ist gut gewählt. Der Riegel entlang der Promenade ist oberhalb des Sockelgeschosses als 5-teiliges Gebäude ablesbar, innen jedoch als zweifacher Doppelspänner angelegt. Die höhengestaffelten und leicht asymmetrischen Dachaufbauten geben dem Riegel einen klaren Wiedererkennungswert. Der Gebäudeschenkel an der grünen Gasse ist einfach und seriell gehalten, der Gebäudeschenkel an dem Poller Kirchweg ist durch seine Satteldachformen ebenfalls klar erkennbar.
Eine Besonderheit stellt das Hochhaus dar. Es ist in der Grundform einfach gehalten, in der gestaffelten Dachfläche aber wird ein besonderer zusätzlicher Ort für die Öffentlichkeit geschaffen, der aufgrund seiner Ausprägung inkl. der Begrünung und Transparenz eine eigenständige Marke ausbildet. Dies wird durch das Preisgericht besonders hervorgehoben.
Die Ausformulierung der hochbaulichen Qualitäten bzw. der Fassaden zeigt sich an den Riegeln in der Außenwirkung jeweils dezidiert eigenständig und doch in Teilen profan. Die Konstruktion mit einer Mischbauweise aus Holz und Betonkernen verspricht eine Nachhaltige Bauweise, die weiter auszuformulieren wäre.
Die Besonderheit liegt in dem L-förmigen Bauteil C, das an der Hofinnenseite mit großzügigen Laubengängen Orte für eine gemeinschaftliche Nutzung schafft und mit seinen abwechselnden Tiefen, sowie einer intensiven Fassadenbegrünung spannende Raumwirkungen erzeugt.
Die Regelgrundrisse des Hochhauses lassen eine sehr flexible gewerbliche Nutzung zu, die Lage des Erschließungskerns im Innenhof wird vom Preisgericht jedoch als falsch angesehen. Eine Erschließung über die grüne Gasse Nord oder die Promenadenseite wird als deutlich angemessener erachtet.
Die aufgezeigten Funktionen, sowie die Nutzungsqualität der Gebäude und des Innenhofs werden für gut befunden. Die Funktionalität des Hochhauses ist durch die dezentrale Lage des Kernes allerdings eingeschränkt. Die Nutzung der Sockelzone an der Promenade ist aus Sicht des Preisgerichtes nicht angemessen. Hier wird eine publikumsbezogene Nutzung erwartet, die Vorgaben der Freiraumplanung sind nicht berücksichtigt.
Konstruktion und Materialität sind gut gewählt, die beschriebenen und im Piktogramm aufgezeigten Ansätze der Nachhaltigkeit sind gut und richtig, jedoch nicht weiter ausdifferenziert. Der vorgegebene Kostenrahmen ist gemäß Vorprüfung eingehalten. Das Preisgericht hat jedoch aufgrund der sehr opulenten Laubengänge als Erschließungs- und Gemeinschaftsflächen erheblichen Zweifel an der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit. Es wird durch die Sachverständigen explizit darauf hingewiesen, dass diese Flächen im geförderten Wohnungsbau eben nicht förderfähig sind. Zudem fehlen die notwendigen Freisitze. Die Ausloberin hat aufgrund dieser Rahmenbedingungen erheblichen Zweifel an der Realisierbarkeit des Bauvorhabens Bauteil C.